Unsere Leistungen für Sie.

Wir stehen Ihnen gerne auch über den üblichen Pflege- und Betreuungsdienst hinaus zur Seite.


Grundpflege wie z.B.

  • Körperpflege
  • Betten, Lagern
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Inkontinenzversorgung
  • Katheter- / Stromaversorgung, Sondennahrung
  • Prophylaxen und Mobilisation

Behandlungspflege wie z.B.

  • Gabe von Medikamenten
  • Injektionen und Verbände
  • An- / Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Blutdruck- / Puls- / Blutzuckerkontrolle
  • Schmerzbehandlung
  • PEG- und Portversorgung
  • Wundversorgung

Pflege bei Urlaub oder Verhinderung

Der Gesetzgeber hat im (Sozialgesetzbuch) SGB XI. die Urlaubsverhinderungspflege geregelt. Sie erhalten diese Leistung durch einen Antrag bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Die Urlaubsverhinderungspflege wird bei Verhinderung der Pflegeperson, wie z.B. bei einem Urlaub, Krankenhausaufenthalt, Reha oder Arbeitsüberlastung der Pflegeperson zusätzlich innerhalb von 12 Monaten gewährt. Der Pflegedienst medicare erstellt einen individuellen Kostenvoranschlag und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ein Antrag auf Kostenübernahme sollte rechtzeitig vor Verhinderung der Pflegeperson / Urlaub/ Krankheit bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Auf eine schriftliche Genehmigung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist zu achten. Hierzu gibt es auch Ausnahmeregelungen. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.


Wir bieten Ihnen zusätzlich auf Wunsch

  • Psychosoziale Betreuung nach SGB XI §45a und §45b (zusätzliche Betreuungsleistung)
  • Unterstützung bei der Verhinderungspflege
  • Beratung und Anleitung der Angehörigen
  • Pflegeeinsätze nach §37.3, SGB XI
  • Wochenend- und Feiertagsdienst
  • Hauswirtschaftliche Betreuung
  • Besorgung von Rezepten, Medikamenten, und oder Hilfmitteln
  • Vermittlung von Hilfsdiensten: Hausnotruf, "Essen auf Rädern", Besuchsdienste, etc.