Wir stehen Ihnen gerne auch über den üblichen Pflege- und Betreuungsdienst hinaus zur Seite.
Der Gesetzgeber hat im (Sozialgesetzbuch) SGB XI. die Urlaubsverhinderungspflege geregelt. Sie erhalten diese Leistung durch einen Antrag bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Die Urlaubsverhinderungspflege wird bei Verhinderung der Pflegeperson, wie z.B. bei einem Urlaub, Krankenhausaufenthalt, Reha oder Arbeitsüberlastung der Pflegeperson zusätzlich innerhalb von 12 Monaten gewährt. Der Pflegedienst medicare erstellt einen individuellen Kostenvoranschlag und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ein Antrag auf Kostenübernahme sollte rechtzeitig vor Verhinderung der Pflegeperson / Urlaub/ Krankheit bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Auf eine schriftliche Genehmigung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist zu achten. Hierzu gibt es auch Ausnahmeregelungen. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.