Umstellung von Pflegegeld zu Pflegesachleistung. Ab wann kann PD mit Pflegekasse abrechnen?
Eine Person mit min. Pflegegrad 2 wird durch einen Angehörigen gepflegt
-> Angehöriger bezieht Pflegegeld. Jetzt soll am 18. des Monats ein PD mit hinzu gezogen werden
-> Umstellung bei der Pflegekasse auf Pflegesachleistung/ Kombileistung. Die Umstellung erfolgt am 01. des Folgemonats. Bedeutet, dass der Rest des Monats (vom 18. Bis 01.) per Privatrechnung abgerechnet wird und erst ab dem 01. des nächsten Monats kann der PD mit der Pflegekasse abrechnen.
Was bedeutet Kombileistung (Ambulante Geldleistung + ambulante Sachleistung)
Ein Pflegebedürftiger mit dem Pflegegrad 3 macht mit einem Pflegedienst einen Vertrag über gewisse Leistungen, die dieser Dienst übernehmen soll: Für die morgendliche Grund- und Behandlungspflege, die der Pflegebedürftige beziehen will, veranschlagt der Dienst ambulante Sachleistungen in Höhe von 958 Euro im Monat.
Dies entspricht einer Prozentzahl von 73,8% der Pflegesachleistung. Diese beträgt für den Pflegegrad 3 insgesamt 1.298 Euro. Das heißt, ihr pflegebedürftiger Angehöriger hat zusätzlich zu dem Anteil an der ambulanten Pflegesachleistung noch einen Anspruch auf 26,2% des Pflegegelds. Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld bzw. die ambulante Geldleistung 545 Euro im Monat. 26,2% dieses Pflegegelds sind 142,8 Euro im Monat.
Der Pflegebedürftige erhält somit insgesamt 1.100,8 Euro im Monat für seine Pflege, wobei ihm 142,8 Euro davon von der Pflegeversicherung zukommen, die er seinen Angehörigen geben kann, um deren Aufwand zu kompensieren.